Whistleblowing

Was ist Whistleblowing?

Whistleblowing ist die Mitteilung eines Verstoßes oder einer Regelwidrigkeit am Arbeitsplatz durch eine angestellte Person (aber nicht nur), die auch „Hinweisgeber oder Hinweisgeberin“ genannt wird (auf Englisch „whistleblower“).

Regelungen dazu finden sich im italienischen gesetzesvertretenden Dekret D.Lgs. 24/2023, welches die EU-Richtlinie 2019/1937 (die so genannte Whistleblowing-Richtlinie) umsetzt. Durch diese gesetzlichen Regelungen werden Personen geschützt, die Verstöße melden, und sie erhalten eine ganze Reihe von Sicherheiten zum Schutz vor eventuellen Repressalien.

Nicht zum so genannten Whistleblowing zählen Beanstandungen, Ansprüche oder Forderungen im Zusammenhang mit einem Interesse persönlicher Art der den Hinweis gebenden Person, die ausschließlich mit dem individuellen Arbeitsverhältnis oder mit Beschwerden in Bezug auf gewerbliche Tätigkeiten zusammenhängen.

Wer kann Hinweise geben?

Berechtigt zur Mitteilung von Hinweisen sind Angestellte, ehemalige Angestellte, Personen, die sich auf Arbeitsstellen bewerben, Auszubildende, Partner, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten, Beraterinnen und Berater, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Personen, die Funktionen in der Verwaltung, Leitung, Kontrolle, Überwachung oder Vertretung in einem der Unternehmen der Bucci-Gruppe ausüben.

Die Mitteilung kann auch anonym erfolgen, sofern sie mit einer ausreichenden Beschreibung versehen ist bzw. genügend Einzelheiten enthält, um die Hinweise zu überprüfen (zum Beispiel Elemente, die es ermöglichen, die betroffenen Personen, den Zusammenhang, den Ort und den Zeitraum zu ermitteln, in dem die Verstöße stattfanden, und eventuell stützende Unterlagen beigefügt sind.

Wie kann ein Hinweis gegeben werden?

Die Unternehmen der Bucci-Gruppe stellen mehrere Kanäle zur Verfügung, über welche auf vertrauliche und geheime Art und Weise unrechtmäßiges Verhalten und vermeintliche Verstöße gegen Gesetze oder Verordnungen mitgeteilt werden können:

Digitale Plattform

Digitale Plattform „WHISTLEBLOWING“: Hier können mithilfe eines digitalen Verfahrens und einer benutzerfreundlichen Programmführung für jedes Unternehmen Hinweise gegeben werden; durch Verschlüsselungstechniken ist ausreichender Schutz garantiert;

Normale Post oder Einschreiben

an den Rechtssitz des Unternehmens der Gruppe, an wen sich der Hinweis richtet, mit der Aufschrift „An die Person, die für Whistleblowing-Hinweise zuständig ist – Ethikausschuss – Geheim“.

Um auch in diesem Fall die Geheimhaltung sicherstellen zu können, werden die mitteilenden Personen gebeten, für ihren Hinweis mehrere Umschläge zu verwenden. Der erste Umschlag enthält die Kenndaten der den Hinweis gebenden Person zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments. Der zweite Umschlag enthält den Hinweis selbst. Beide Umschläge sollten dann in einen dritten geschlossenen Umschlag gegeben und mit der oben genannten Aufschrift versehen werden.

Für weitere Informationen zum Umgang mit Hinweisen: